Schau auf unsere Facebook-Seite und gewinne ein Frühstück für 2 Personen in Hainfeld
GEWINNSPIEL – Hainfeld wird zur Frühstücksstadt!
Du liebst Frühstück? Dann mach mit und gewinne ein Frühstück für 2 Personen in einem der 9 teilnehmenden Hainfelder Betriebe:
Bäckerei Fruth
Baldrians Genusswerkstatt
Bistro Reithofer
Cafe-Konditorei Hinterleitner
Gut Landsthal
Landgasthof zum Schüller
Mein Kaffee
Stadtcafe am Eck
Stadtgreissler
So funktioniert's:
Verlinke bis 5. Mai in den Kommentaren die Person, mit der du das Frühstück genießen möchtest. Am 6. Mai werden die Gewinnerinnen und Gewinner verständigt.
Genieße dein Frühstück zwischen 7. und 14. Mai vor Ort und mach ein tolles Foto davon.
Dein Bild erscheint in der nächsten Ausgabe des Hainfelders!
Mitmachen lohnt sich – sei dabei und feiere mit uns die Vielfalt der Hainfelder Frühstückslandschaft!
Veranstalter Das Gewinnspiel wird veranstaltet von Verein "Wir Hainfelder", Hauptstraße 14, 3170 Hainfeld.
Teilnahmeberechtigung Teilnehmen dürfen alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Österreich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Teilnahmezeitraum Das Gewinnspiel beginnt am 2. Mai und endet am 5. Mai um 18 Uhr.
Teilnahme Die Teilnahme erfolgt durch Kommentieren eines Beitrags. Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich.
Gewinn Verlost wird ein Frühstück für zwei Personen in einem der teilnehmenden Unternehmen. Der Gewinn ist nicht übertragbar, nicht austauschbar und kann nicht in bar ausgezahlt werden.
Gewinnermittlung und Benachrichtigung Der/die Gewinner:in wird per Zufallsprinzip ermittelt und spätestens am 6. Mai per Kommentar/Privatnachricht benachrichtigt. Der/die Gewinner:in muss sich innerhalb von 48 Stunden zurückmelden, andernfalls wird neu ausgelost.
Datenschutz Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.
Freistellung von Facebook Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern der Veranstalter.
Rechtsweg und Haftung Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen oder Ausfälle der Plattform.
Änderung/Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist.