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GEWINNSPIEL – Hainfeld wird zur Frühstücksstadt!

von Alexandra Eichenauer-Knoll

Schau auf unsere Facebook-Seite und gewinne ein Frühstück für 2 Personen in Hainfeld

🎉 GEWINNSPIEL – Hainfeld wird zur Frühstücksstadt! 🥐☕

Du liebst Frühstück? Dann mach mit und gewinne ein Frühstück für 2 Personen in einem der 9 teilnehmenden Hainfelder Betriebe:

☕ Bäckerei Fruth
☕ Baldrians Genusswerkstatt
☕ Bistro Reithofer
☕ Cafe-Konditorei Hinterleitner
☕ Gut Landsthal
☕ Landgasthof zum Schüller
☕ Mein Kaffee
☕ Stadtcafe am Eck
☕ Stadtgreissler
So funktioniert's:
📍 Verlinke bis 5. Mai in den Kommentaren die Person, mit der du das Frühstück genießen möchtest. Am 6. Mai werden die Gewinnerinnen und Gewinner verständigt.
📸 Genieße dein Frühstück zwischen 7. und 14. Mai vor Ort und mach ein tolles Foto davon.
🗞 Dein Bild erscheint in der nächsten Ausgabe des Hainfelders!
Mitmachen lohnt sich – sei dabei und feiere mit uns die Vielfalt der Hainfelder Frühstückslandschaft! 🧡
 
 

Teilnahmebedingungen für das Facebook-Gewinnspiel

  1. Veranstalter
    Das Gewinnspiel wird veranstaltet von Verein "Wir Hainfelder", Hauptstraße 14, 3170 Hainfeld.
  2. Teilnahmeberechtigung
    Teilnehmen dürfen alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Österreich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  3. Teilnahmezeitraum
    Das Gewinnspiel beginnt am 2. Mai und endet am 5. Mai um 18 Uhr.
  4. Teilnahme
    Die Teilnahme erfolgt durch Kommentieren eines Beitrags. Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich.
  5. Gewinn
    Verlost wird ein Frühstück für zwei Personen in einem der teilnehmenden Unternehmen. Der Gewinn ist nicht übertragbar, nicht austauschbar und kann nicht in bar ausgezahlt werden.
  6. Gewinnermittlung und Benachrichtigung
    Der/die Gewinner:in wird per Zufallsprinzip ermittelt und spätestens am 6. Mai per Kommentar/Privatnachricht benachrichtigt. Der/die Gewinner:in muss sich innerhalb von 48 Stunden zurückmelden, andernfalls wird neu ausgelost.
  7. Datenschutz
    Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.
  8. Freistellung von Facebook
    Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern der Veranstalter.
  9. Rechtsweg und Haftung
    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen oder Ausfälle der Plattform.
  10. Änderung/Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
    Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist.

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